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Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist ein unselbständiges Sondervermögen der Ärztekammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren. Zu diesen Leistungen gehören Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrente sowie Kinderzuschlag, Sterbegeld und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen. Rechtliche Grundlagen sind das Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe und das Versorgungsstatut.
Das Versorgungswerk besteht seit 1971 und hat heute rund 13.200 anwartschaftsberechtigte Mitglieder und rund 2.900 Leistungsempfänger. Die Höhe der Versorgungsleistungen ergibt sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren aus den vom einzelnen Mitglied im Laufe seiner Mitgliedschaft gezahlten Beiträgen und den erzielten Kapitalerträgen.
Die Verwaltung der Kapitalanlagen erfolgt durch verschiedene externe Manager, deren Performance vom Versorgungswerk laufend kontrolliert wird. Dabei wird durch eine breite Streuung nach Anlagearten, Regionen und Managern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rentabilität angestrebt.
Das Versorgungswerk wird vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses oder seine Stellvertreterin und - bei vermögensrechtlichen Verpflichtungen - ein weiteres Mitglied des Verwaltungsausschusses.
Die Aufsicht über das Versorgungswerk wird ausgeübt durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Abt. Akademische Berufe im Gesundheitswesen, Billstr. 80, 20539 Hamburg.
Das Versorgungswerk ist Mitglied der ABV-Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer hat am 14.06.2010 den Jahresabschluss 2009 des Versorgungswerks verabschiedet. Aufgrund des guten Ergebnisses in 2009 werden zum 1.1.2011 die Renten aus Beiträgen bis 2008 um 1%, die Renten aus Beiträgen ab 2009 um 1,5%, die Anwartschaften aus Beiträgen bis 2008 um 1,5% und die Anwartschaften aus Beiträgen ab 2009 um 2% erhöht. Die Anwartschaften werden um 0,5% höher dynamisiert als die Renten zum Ausgleich für die Erhöhung des Höchstbeitrags um 1,9% zum 1.1.2010, die nur die Anwartschaftsberechtigten, nicht jedoch die Rentner trifft. Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erhalten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zur umfassenden Statutänderung des Versorgungswerks finden Sie im Lexikon unter dem Stichwort Statutänderung zum 1.1.2009 sowie den jeweiligen Einzelstichworten.
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