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Versorgungswerk Ärztekammer HamburgVersorgungswerk Ärztekammer Hamburg
Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg KdöR
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blind.gif (43 bytes) Allgemeines

Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist ein unselbständiges Sondervermögen der Ärztekammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu gewähren. Zu diesen Leistungen gehören Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrente sowie Kinderzuschlag, Sterbegeld und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen. Rechtliche Grundlagen sind das Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe und das Versorgungsstatut.

Das Versorgungswerk besteht seit 1971 und hat heute rund 14.000 anwartschaftsberechtigte Mitglieder und rund 3.000 Leistungsempfänger. Die Höhe der Versorgungsleistungen ergibt sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren aus den vom einzelnen Mitglied im Laufe seiner Mitgliedschaft gezahlten Beiträgen und den erzielten Kapitalerträgen.

Die Verwaltung der Kapitalanlagen erfolgt durch verschiedene externe Manager, deren Performance vom Versorgungswerk laufend kontrolliert wird. Dabei wird durch eine breite Streuung nach Anlagearten, Regionen und Managern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rentabilität angestrebt.

Das Versorgungswerk wird vertreten durch den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses oder seine Stellvertreterin und - bei vermögensrechtlichen Verpflichtungen - ein weiteres Mitglied des Verwaltungsausschusses.

Die Aufsicht über das Versorgungswerk wird ausgeübt durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachabt. Öffentl. Gesundheitsdienst Akademische Berufe im Gesundheitswesen, Billstr. 80, 20539 Hamburg.

Das Versorgungswerk ist Mitglied der ABV-Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.


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Aktuelles

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer hat am 27.06.2011 den Jahresabschluss 2010 des Versorgungswerks verabschiedet und beschlossen, dass zum 1.1.2012 die Renten und Anwartschaften aus Beiträgen bis 2008 um 0,6% und die Renten und Anwartschaften aus Beiträgen ab 2009 um 1,1% erhöht werden.

Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erhalten Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie hier.